
Allgemeine Tarifpreise der Stadtwerke Leichlingen GmbH für die Versorgung mit Wasser - gültig ab 01.02.2004
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis für die bezogene Wassermenge (gemessen in Kubikmeter - m³), einem Verrechnungspreis und aus Grundpreisen. Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet dargestellt. Es gilt der Rechnungsbetrag.
Arbeitspreis*)
Der Arbeitspreis wird für die bezogene Wassermenge berechnet und beträgt für den Haushaltsbedarf, gewerblichen und sonstigen Bedarf je Kubikmeter
1,72 Euro ohne MWSt.
1,84 Euro inkl. 7% MWSt
Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis richtet sich nach dem beim Kunden an der Übergabestelle vorhandenen Leitungsquerschnitt und beträgt für Leitungsquerschnitte:
Euro/Jahr ohne MWSt |
Euro/Jahr inkl. 7% MWSt |
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bis 40 mm | 84,67 | 90,60 |
bis 50 mm | 529,19 | 566,23 |
bis 80 mm | 1.354,72 | 1.449,55 |
ab 100 mm | 2.116,75 | 2.264,92 |
Grundpreis
Grundpreise zum Verrechnungspreis werden berechnet für die über den Hausanschluß mit Wasser versorgten Wohnungs-, Gewerbe- und sonstigen Einheiten. Der Grundpreis beträgt:
Euro/Jahr ohne MWSt |
Euro/Jahr inkl. 7% MWSt |
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bis 2 Wohneinheiten | 44,18 | 47,27 |
für jede weitere Wohneinheit | 36,20 | 38,73 |
für jede Gewerbe- und sonstige Einheit | 36,20 | 38,73 |
Als Wohnungseinheit gilt jede abgeschlossene Wohnung. Als Gewerbeeinheit gilt jeder Gewerbebetrieb. Als sonstige Einheiten gelten solche, die beruflichen, landwirtschaftlichen oder anderen Zwecken dienen.
*) Der Arbeitspreis beinhaltet die Konzessionsabgabe und das Wasserentnahmeentgelt.
Vertragsbedingungen ErdgasKonstant 2022 und allgemeiner Tarif Wasser