Kündigung

Erdgas kündigen? Wir möchten, dass Sie bleiben!

Schade, dass Sie Ihren Strom- oder Erdgasvertrag kündigen möchten. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen – oder noch besser: ein neues lohnendes Angebot.  Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lassen Sie uns drüber sprechen: 02175-97711.

Eine Kündigung ist nicht unbedingt notwendig

Sie können Ihren Vertrag innerhalb unseres Versorgungsgebiets für Erdgas, einfach mitnehmen. Für Sie ändert sich in der Regel nichts; wir versorgen Sie weiterhin zuverlässig an der neuen Adresse mit Erdgas. Wenn Sie  unser Versorgungsgebiet verlassen,  machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot eines unserer Partner. Wollen Sie zu einem ganz anderen Anbieter wechseln, können Sie mit Ihrem Auszug den Vertrag ggfs. kündigen; je nach Vertrag allerdings erst nach Ende der Mindestlaufzeit. Sprechen Sie uns an.

Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Damit der Wechsel zum neuen Stromanbieter reibungslos läuft, ist das Wichtigste, dass Sie Ihre Kündigungsfrist beachten. Wie lang diese ist, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachlesen. Die Kündigung benötigen wir in Textform.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Haben Sie einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen, können Sie diesen erst nach Ablauf dieser Frist kündigen. Ihre genaue Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Haben Sie einen Vertrag bei uns unterzeichnet, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Danach gilt die vereinbarte Kündigungsfrist.

Wie kann ich kündigen?

Sie können Ihre Kündigung per Post an die folgende Adresse schicken:

Stadtwerke Leichlingen GmbH
Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Sie können Ihren Vertrag innerhalb unseres Versorgungsgebiets für Erdgas, einfach mitnehmen. Für Sie ändert sich in der Regel nichts; wir versorgen Sie weiterhin zuverlässig an der neuen Adresse mit Erdgas. Wenn Sie  unser Versorgungsgebiet verlassen,  machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot eines unserer Partner. Wollen Sie zu einem ganz anderen Anbieter wechseln, können Sie mit Ihrem Auszug den Vertrag ggfs. kündigen; je nach Vertrag allerdings erst nach Ende der Mindestlaufzeit. Sprechen Sie uns an.

Muss ich beim Auszug kündigen?

Selbstverständlich nicht! Wir helfen Ihnen gerne beim Umzug und versorgen Sie auch an Ihrer neuen Adresse. Als Kunde nutzen Sie einfach bequem unseren OnlineService, um in nur wenigen Minuten Ihren Umzug zu melden.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Wenn Sie umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen, sich an- oder abmelden wollen, können Sie uns Ihren Zählerstand direkt in unserem OnlineService melden.

Welche Angaben muss ich bei einer Kündigung machen?

Wenn Sie kündigen möchten, brauchen wir Ihre Kundennummer, die Nummer Ihres Gaszählers und Ihr Kündigungsdatum. Wenn Sie umziehen, geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden können.

Sie haben einen Vertrag mit uns, möchten aber einen anderen Tarif für Ihr neues Zuhause anmelden?

Im Rahmen des Umzugs können Sie sich auch neue Tarife aussuchen, die zu Ihren Wünschen passen.

Sie möchten uns dennoch verlassen?

Lassen Sie uns gerne noch einmal darüber sprechen und teilen Sie uns mit, worüber Sie sich geärgert haben. Wir finden im persönlichen Gespräch sicherlich eine Lösung für Sie.

Telefon: 02175 977-0

Montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr,
Samstags von 9:00 bis 20:00 Uhr