Energielexikon und Rechnungserklärung

§ 19 StromNEV-Umlage

Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetz-Betreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die
entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Abschlag

Als Kunde erhalten Sie am Ende eines Verbrauchsjahres eine Jahresabrechnung für Ihre Energie- und Wasserlieferungen. Wenn Sie mehrere Energiearten beziehen (z.B. Strom und Gas), werden alle Sparten in einer Rechnung zusammen gefasst. In dieser Verbrauchsabrechnung wird Ihnen auch der Abschlags-betrag für die kommende Abrechnungsperiode mit-geteilt.

So wird ihr Abschlag berechnet: Bei einem i.d.R. monatlichen Abschlagszyklus ermitteln wir zunächst Ihre zu erwartenden Energiekosten für das kom-mende Abrechnungsjahr. Hierfür nutzen wir Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch sowie die gültigen Energiepreise, die Summe wird durch elf geteilt. Sie zahlen dann in einem ganzen Abrechnungsjahr 11 Abschläge. Danach erhalten Sie Ihre Jahres-abrechnung.

Im optimalen Fall decken Ihre gezahlten Abschläge den Rechnungsbetrag. Weicht Ihr tatsächlicher
Verbrauch im Laufe des Abrechnungsjahres vom prognostizierten Verbrauch ab, weist Ihre Jahresabrechnung ein Guthaben oder eine Nachforderung aus. Guthaben oder Nachforderungen können auch durch Preisänderungen oder Vertragswechsel bedingt sein

Arbeitspreis

Der Brennwert ist die bei der vollständigen Verbrennung eines Brennstoffes freiwerdende Wärmemenge (thermische Energie) , wenn das beim Verbrennen gebildete Wasser in flüssigem Zustand vorliegt. Der Brennwert von festen Brennstoffen wird in kcal/kg oder in kJ/kg angegeben. Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.

Bruttobetrag

In der Zusammenfassung der Rechnung werden nur die Bruttobeträge ausgewiesen. Die zurzeit gültige Umsatzsteuer für Energie bzw. für Trinkwasser ist
hier bereits enthalten. Die Nettobeträge und die Umsatzsteuer finden Sie auf den Detailseiten

EEG-Umlage

Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Energieeffizienz

Unter Energieeffizienz wird verstanden, dass ein gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz erreicht wird. Unnötiger Energieverbrauch kann oft bereits durch nicht- bzw. wenig-investive Maßnahmen vermieden oder sogar ganz verhindert werden.

Fälligkeitsdatum Wenn Ihre gezahlten Abschläge niedriger waren als Ihre Energie- und Wasserkosten, wird in der Rechnung auch das Datum angegeben, zu dem die
Forderung fällig ist. Dieser Termin liegt etwa zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum. Waren Ihre Abschlagszahlungen höher als Ihre Energie- und
Wasserkosten, wird Ihnen Ihre Gutschrift einige Tage nach dem Erhalt der Rechnung überwiesen.
Grundpreis

Aufwendungen, die unabhängig vom Energie- bzw. Wasserverbrauch entstehen. Er enthält zum Beispiel den Grundpreis des Netzbetreibers und andere fixe
Kosten.

Haftung bei Versorgungs-unterbrechungen

Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Konzessionsabgabe

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

KWK-Umlage

Fördert die ressourcenschonende   gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem   Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit   auf die Letztverbraucher umgelegt. 

Leistungspreis

Für die in   Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein   Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle

Ort, an dem die Energielieferung   erbracht wird.

Marktlokation

Die Marktlokation ist ein bilanzierungs- und abrechnungstechnisches Konstrukt, welches durch einen Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber für den Verbrauch bzw. die Erzeugung von Energie genutzt wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden. Die Identifikation erfolgt über eine Marktlokations-ID, die von der Bundesnetzagentur vergeben wird.

Messlokation

Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Die Identifikation erfolgt über die ehemalige Zählpunktbezeichnung.

Messdienstleistung

(Messung)

beinhaltet die   Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und   Bereitstellung der Zählerdaten dient der eindeutigen Identifikation des   örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle   angeschlossen ist.

Messstellenbetrieb

umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, das Ab- und Auslesen der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Netzbetreibernummer

dient der eindeutigen   Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die   Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzentgelte

Entgelte für den Transport und   die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen;   bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Offshore-Haftungsumlage

sichert Risiken der Anbindung   von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden   Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromkennzeichnung

informiert über die Herkunft des   bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist   gesetzlich vorgeschrieben.

Stromsteuer / Energiesteuer (Erdgassteuer)

eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den   Energieverbrauch. Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen.   Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne   den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach   eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl "z"   (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.

Thermische Gasabrechnung

Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.

Übersicht Rechnung

Hier finden Sie die Kosten, die im Rechnungs-zeitraum für Energie oder Trinkwasser angefallen sind und den Betrag, den Sie bereits über Ihre monatlichen Abschläge bezahlt haben. Sollten Sie mehr bezahlt haben als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. Sollten Sie weniger bezahlt haben, als Sie verbraucht haben, finden Sie hier den noch offenen Betrag, die Forderung.

Verbleibender Restbetrag

Der Restbetrag Ihrer Rechnung errechnet sich wie folgt: Die Bruttobeträge für die von Ihnen verbrauchten Energie- oder Trinkwassermengen werden addiert. Einen Großteil dieser Summe haben Sie schon mit ihren monatlichen Abschlägen
bezahlt; also werden diese Abschläge abgezogen. Was bleibt ist ein Restbetrag, der eine Forderung an Sie oder ein Guthaben für Sie darstellen kann.

Verbrauch

Hier finden Sie in der Rechnung den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums hatten. Die Verbrauchsmengen sind für Strom, Gas und Wärme in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ihr Gaszähler misst jedoch weiterhin Kubikmeter (m3) und Ihr Wärmemengenzähler verwendet Gigajoule (GJ). Den Umrechnungsfaktor für diese Einheiten in kWh finden Sie als Fußnote in der Detailansicht. Ihr Verbrauch an Trinkwasser wird in m3 angegeben (1m3 = 1.000 Liter).

Verbrauchsentwicklung

Damit Sie eine Kontrolle über die Entwicklung Ihres Verbrauchs haben, wird Ihnen in Ihrer Rechnung neben den aktuellen Werten auch die Mengen des vorherigen Abrechnungszeitraums genannt. Sollte Ihr Verbrauch im aktuellen Rechnungsjahr
deutlich vom Vorjahr abweichen, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Vorjahreszeitraum eventuell kürzer war als die aktuelle Abrechnungs-Spanne.

Verbrauchsvergleich

Um Ihnen eine Orientierung zu geben, wie Sie Ihren Verbrauch einordnen können, wird Ihr Verbrauch mit einem Durchschnittshaushalt, der einen geringen Verbrauch hat und einem Durchschnittshaushalt, der einen hohen Verbrauch hat verglichen. Wenn Ihr Verbrauch sehr hoch sein sollte, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten zum Energiesparen.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vor-liegen, so wird Ihnen diese gerne kostenlos erneut zugeschickt. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Zählernummer

Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifi-kationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an Ihrem Zähler in unmittelbarer Nähe des Zählwerks.

Wurde innerhalb des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort und in Ihrer Rechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.

Zählerpreis

Der Zählerpreis richtet sich danach, welchen Zähler Ihr Messstellenbetreiber bei Ihnen eingebaut hat.

Zählerstand alt/neu, Differenz

Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die
Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden).

Zählwerksfaktor (ZWF)

Der Zählwerksfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Dieser Faktor wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs benötigt.

Zeitraum (in der Rechnung)

Hier wird der Zeitraum ausgewiesen, in dem Sie im vergangenen Rechnungsjahr Energie oder Trink-wasser bezogen haben und für den eine Rechnung erstellt wurde. In der Regel handelt es sich um ein Jahr.

Nach einem Umzug kann der Abrechnungszeitraum bis zur nächsten Rechnung einmalig deutlich kürzer sein. Das Ablesedatum richtet sich nach dem Stadt-teil oder Ort, in dem Sie leben und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben.

Zustandszahl (z-Zahl)

Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.

W/Zählwerk

Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche
Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät mehrere Zählwerke hat.