Mahnung & Sperrung

Sie haben eine Mahnung oder Sperrankündigung von uns erhalten? Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Mahnung

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Es kann passieren, dass man mal eine Rechnung verpasst. Wenn Sie aber schon eine Mahnung von uns erhalten haben, dann sollten Sie jetzt handeln und schnellstens die offene Rechnung begleichen. Geben Sie bei der Überweisung stets im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an.

Hinweis:

Erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung von uns, nutzen Sie bitte nur die auf dem Schreiben ausgewiesene Kontoverbindung.
Sie können Ihre Zahlungen auch in unserem ServiceShop direkt mit EC-Karte bezahlen.

 Jetzt automatischen Bankeinzug aktivieren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern und können keine weitere Rechnung verpassen. Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

Sperrung

Was ist eine Sperrung?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, sind wir dazu berechtigt, Ihnen nach Vorwarnung das Gas abzustellen. So weit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, vereinbaren Sie über unser Formular einen Beratungstermin.

Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen. Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns treffen wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, sehen Sie in unserem Muster:

Muster der Abwendungsvereinbarung

Beratung zur Abwendung einer Sperrung

Sie haben Ihre Abschläge oder Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt? Dann riskieren Sie eine Gassperre. Sie können Ihre Heizung nicht mehr nutzen oder haben ggf. kein warmes Wasser mehr. Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Beratungstermin vereinbaren

 

Häufige Fragen zur Sperrung

Was kann ich machen, damit ich weiter Gas habe?

Sie können eine Gassperre verhindern. Dafür müssen Sie das Geld, das sie uns schulden, sofort auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Rufen Sie uns an. Wenn der Techniker bei Ihnen ist, können Sie nichts mehr tun.

Was ist eine Abwendungsverveinbarung?

Wir haben Ihnen einen Brief geschickt. Darin stand, dass wir Ihren Gasanschluss sperren, weil Sie uns Geld schulden. In dem Brief ist auch eine Abwendungsvereinbarung, mit der Sie Ihre Schulden in Raten zahlen können. Wenn Sie diese unterschreiben, sperren wir das Erdgas nicht. Sie müssen Ihre Schulden bei uns dann aber wie vereinbart bezahlen. Und Sie müssen Ihre Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlen. Unterschreiben Sie die Abwendungsvereinbarung schnell und schicken uns diese per E-Mail an Energielieferung@Stadtwerke-Leichlingen.de .