Das Wichtigste zur Gaspreisbremse

Sie profitieren automatisch – wir kümmern uns!

Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh profitieren ab März automatisch von der Preisbremse für Erdgas. Sie werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar angewendet.

Darum zahlen Sie jetzt weniger:

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 12 ct/kWh (brutto)
  • Der restliche Gasverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.

Häufige Fragen zur Preisbremse:

Wer hat einen Anspruch auf die Erdgaspreisbremse?

Die Erdgaspreisbremse hängt von der Höhe Ihres Verbrauchs ab. Sie entlastet Kundinnen und Kunden, die per Leitung Erdgas beziehen. Dabei gibt es zwei Gruppen von Endverbrauchern bzw. Entnahmestellen, die von der Preisbremse profitieren:

Gruppe 1: Haushalts- und Gewerbekunden

Kundinnen und Kunden, die üblicherweise weniger als 1,5 Mio. kWh (bzw. 1,5 GWh) Erdgas im Jahr verbrauchen, also alle Haushaltskunden sowie alle Kunden mit kleinem oder mittlerem Gewerbe. Unabhängig von der Bezugsmenge sind darüber hinaus folgende Personen, Unternehmen und Einrichtungen berechtigt:

  • Wohnungswirtschaft
  • Haushaltskunden
  • Kunden mit überwiegendem Erdgasbezug zur Wohnraumvermietung/Wohnungseigentümergemeinschaft
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Rehabilitation
  • Behindertenwerkstätten, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
  • Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein.

Für diese Verbrauchergruppe gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der Referenzpreis von 12 ct/kWh (brutto).

Gruppe 2: Geschäftskunden

Großkunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 1,5 GWh, die nicht zur Kundengruppe 1 gehören (größtenteils Industriekunden), und zugelassene Krankenhäuser (unabhängig von Ihrem Verbrauch) haben Anspruch auf die Erdgaspreisbremse.

Für diese Verbrauchergruppe gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der Referenzpreis von 7 ct/kWh (netto).

Ab wann gilt die Erdgaspreisbremse?

Für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen gilt die Erdgaspreisbremse ab März 2023. Im März 2023 erfolgt automatisch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023. Das heißt, im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar und März) gutgeschrieben.

Großverbraucher mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 1,5 GWh Erdgas, die nicht zur Kundengruppe 1 gehören (größtenteils Industriekunden), und zugelassene Krankenhäuser (unabhängig von Ihrem Verbrauch) werden direkt ab dem 1. Januar 2023 entlastet, da sie nicht in der Dezember-Soforthilfe berücksichtigt wurden.

Bis wann gilt die Preisbremse?

Die Erdgaspreisbremse gilt bis Dezember 2023.

Wann erhalte ich mehr Informationen zu meinen individuellen Entlastungen durch die Erdgaspreisbremse?

Sie erhalten von uns voraussichtlich Mitte März ein Schreiben mit allen wichtigen und individuellen Informationen zur Entlastung durch die Erdgaspreisbremse. Ihren Abschlag werden wir zeitgleich mit dem Versand des Schreibens automatisch um den Entlastungsbetrag anpassen.

Um sicherzustellen, dass alle Anpassungen korrekt durchgeführt werden, setzen wir bis zum Versand der Schreiben den Einzug der März-Abschläge aus.

Aufgrund von Bankarbeitstagen können in Einzelfällen offene Februar-Abschläge im März noch eingezogen werden.

Sollten Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Überweisen Sie selbst, sollten Sie ab Anfang März Ihre Abschläge bitte vorerst nicht zahlen – bis zum Erhalt der individuellen Schreiben mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.

Muss ich meinen Abschlag anpassen?

Nein, Sie müssen gar nichts tun. Wir berücksichtigen die Preisbremse bei der Berechnung Ihres monatlichen Abschlags und passen Ihre Abschläge automatisch an. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlags werden wir Ihnen vorab schriftlich mitteilen.

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Erdgaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Haushalts- und Gewerbekunden zahlen für 80 Prozent des monatlichen Erdgasverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Großkunden mit mehr als 1,5 GWh Jahresverbrauch erhalten auf eine Menge in Höhe von 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs des Jahres 2021 (Entlastungskontingent) einen Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.

Für alle Kunden gilt: Jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Wer stellt die finanziellen Mittel für die Erdgaspreisbremse und Soforthilfe bereit?

Die finanziellen Mittel kommen von Bund und Ländern. Sie stellen die notwendigen finanziellen Mittel für die Soforthilfe bereit.

Lohnt es sich, weiterhin Energie sparen?

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken. Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Erdgaspreisbremse für Haushaltskunden, kleine und mittlere Gewerbe nur 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauches deckeln wird. Bei Großverbrauchern, die mehr als 1,5 GWh Erdgas im Jahr verbrauchen, und zugelassenen Krankenhäusern sind es 70 Prozent. Alles darüber hinaus müssen Sie zum vertraglich vereinbarten Preis bezahlen. Das bedeutet: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von den durch die Preisbremse reduzierten Energiepreisen.