Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- und/oder Wärmelieferant weisen wir daher von Januar 2023 an die Kosten für CO2 auf Ihrer Rechnung aus.

 

Warum werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zum Energiesparen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen. Dazu sollen die Kosten entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten vom Vermieter und Mieter abgestuft getragen werden.

 

Wie werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Die Aufteilung der CO2-Kosten hat der Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Die Anteile von Vermieter und Mieter werden  entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses verteilt.

 

Kostenverteilung 

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Vermieter bezieht die Energie)?

Die Aufteilung erfolgt durch den Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung.

 

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Mieter bezieht die Energie)?

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser (z.B. bei einer Gasetagenheizung), so muss der Vermieter seinen Anteil an den Kohlendioxidkosten dem Mieter erstatten. Der Mieter muss die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung beim Vermieter schriftlich geltend machen.

 

Wo finde ich die Kohlendioxidkosten?

Ab Januar 2023 werden die Kohlendioxidkosten auf Ihrer Rechnung aufgeführt. Sie finden Sie auf den Detailseiten für Erdgas oder Wärme, jeweils unter den Gesamtkosten. Es werden nur Zeiträume ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt.

 

Wie werden die Kohlendioxidkosten berechnet?

Ihr Verbrauch wird mit einem vom Gesetzgeber veröffentlichten Emissionsfaktor multipliziert. Dadurch erhält man durch das Erdgas oder die Wärme verursachten Kohlendioxidemissionen in kg CO2. Dieser Wert wird mit den ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Kosten pro Kilowattstunde multipliziert. Das Ergebnis sind die CO2-Kosten, die in ihrem Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese Kosten müssen dann entsprechend den Vorgaben zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.