Alles rund im Ihre

Rechnung

Was Sie zu Ihrer Rechnung wissen sollten

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Rechnung. Wir erklären Ihnen Ihre Rechnung, die gesetzlichen Informationspflichten, geben Hinweise zur Rechnungsprüfung und zeigen, an wen Sie sich bei Fragen oder Beschwerden wenden können. Zusätzlich beantworten wir häufige Fragen, damit Sie Ihre Rechnung besser verstehen und alle Details im Blick behalten.

Seite 1

1

1 – Kundennummer
Da Namen nicht eindeutig sind (z. B. mehrere „Christian Schmidt“), erhält jede Kundin und jeder Kunde eine einmalige Kundennummer zur eindeutigen Zuordnung.

2

2 – Rechnungsnummer
Jede Rechnung hat eine eigene Nummer. So können wir sie eindeutig Ihrem Kundenkonto zuordnen. Ihre Kundennummer bleibt gleich, die Rechnungsnummer ändert sich mit jeder Rechnung.

3

3 – Abrechnungszeitraum
Der Zeitraum zwischen zwei Rechnungen. Ihr Verbrauch in dieser Zeit bildet die Grundlage für den Rechnungsbetrag.

4

4 – Verbrauchsstelle
Die Adresse, an der Sie Gas oder Wasser nutzen und an der sich Ihr Zähler befindet.

5

5 – Umsatzsteuer
Zusätzliche Steuer auf den Nettobetrag: derzeit 19 % für Gas, 7 % für Wasser.

6

6 – Bruttobetrag
Nettobetrag plus Umsatzsteuer = Bruttobetrag. Das ist die Summe, die Sie tatsächlich zahlen.

7

7 – Nettobetrag
Kosten für Ihren Verbrauch ohne Steuern. Erst durch Hinzurechnen der Umsatzsteuer ergibt sich der Bruttobetrag.

8

8 – Versorgungsart
Die Art der Lieferung, z. B. Gas oder Wasser.

9

9 – Vorperiode
Der Abrechnungszeitraum Ihrer vorherigen Rechnung.

10

11 – Gezahlte Abschläge
Summe der monatlichen Abschläge, die Sie bisher im laufenden Zeitraum gezahlt haben.

11

Bitte geben Sie hier Ihren Text ein!

12

12 – Gesamtbetrag
Vergleich von Verbrauchskosten und bereits gezahlten Abschlägen.
Haben Sie zu viel gezahlt → Gutschrift.
Haben Sie weniger gezahlt → Nachzahlung.

13

13 – Abschlag
Monatlicher Betrag, den wir anhand einer Verbrauchsprognose für das nächste Jahr festlegen.

14

14 – Gesamtabschlag
Die Summe aller monatlichen Abschläge.

Seite 2

1

1 – Kundennummer
Da Namen nicht eindeutig sind (z. B. mehrere „Christian Schmidt“), erhält jede Kundin und jeder Kunde eine einmalige Kundennummer zur eindeutigen Zuordnung.

2

2 – Verbrauchsstelle
Die Adresse, an der Sie Gas oder Wasser nutzen und an der sich Ihr Zähler befindet.

3

3 – Messlokations-ID
Kennzeichnet die Stelle, an der in Ihrem Haus der Zähler eingebaut ist. So kann Ihr Verbrauch eindeutig gemessen und abgerechnet werden.

4

4 – Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Die Marktlokations-ID kennzeichnet eindeutig den Ort, an dem Strom oder Gas verbraucht oder erzeugt wird – zum Beispiel auch eine PV-Anlage. Sie besteht aus elf Ziffern und bleibt unabhängig von einem Zählerwechsel bestehen.
Die MaLo-ID dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Lieferstelle und ist für Netzbetreiber und Energielieferanten wichtig – etwa bei einem Lieferantenwechsel oder bei der Anmeldung neuer Anlagen. Für die Erstellung und Verwaltung der MaLo-ID ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich.

5

5 – Codenummer (Netzbetreiber)
Die Codenummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Ihre Lieferstelle ist an dessen Netz angeschlossen.

6

6 – Zählerstandsdifferenz (kWh)
Ihr aktueller Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Zählerstand des Vorjahres und dem aktuellen Zählerstand.

7

7 – Brennwert
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in Ihrem Erdgas enthalten ist. Er zeigt, wie viel Wärmeenergie Sie tatsächlich nutzen können. Für die Abrechnung wird Ihr Verbrauch mithilfe des Brennwerts umgerechnet, unabhängig von der Gasqualität. So zahlen Sie genau für die Energie, die Sie erhalten – im Unterschied zum Heizwert.

8

8 – Zustandszahl (z)
Die Zustandszahl (z) berücksichtigt den Einfluss von Temperatur und Luftdruck auf das Gasvolumen. Das im Zähler gemessene Volumen wird als Betriebsvolumen bezeichnet und kann je nach Gastemperatur und Gasdruck abweichen. Für die Abrechnung wird das Betriebsvolumen auf ein fest definiertes Normvolumen umgerechnet, damit alle Gasmengen vergleichbar sind. Die Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl z.

9

9 – Energiemenge in kWh (Gas)
Die Energiemenge in kWh berechnet sich aus: Zählerstandsdifferenz (m³) × Zustandszahl (z) × Brennwert.
Die Umrechnung ist notwendig, da der Zähler in m³ misst, die tatsächlich gelieferte Energie aber je nach Temperatur und Wohnort schwanken kann.

10

10 – Zählernummer (Gas)
Eindeutige Nummer Ihres Gaszählers. Sie steht auf dem Gerät (oft neben einem Barcode) und auf Ihrer Rechnung. Bei einem kürzlichen Zählerwechsel kann die auf der Rechnung angegebene Nummer abweichen – im Zweifelsfall bitte direkt am Zähler prüfen. Jeder Zähler ist einer Verbrauchsstelle zugeordnet (siehe MaLo-ID).

11

11 – Gesamtverbrauch
Gesamte Energiemenge (Strom, Gas) oder Wassermenge (m³), die Sie im Abrechnungszeitraum genutzt haben. Ermittelt wird sie aus der Zählerstandsdifferenz.

12

12 – Umsatzsteuer
Zusätzliche Steuer auf den Nettobetrag: derzeit 19 % für Gas, 7 % für Wasser.

13

13 – Nettobetrag
Kosten für Ihren Verbrauch ohne Steuern. Erst durch Hinzurechnen der Umsatzsteuer ergibt sich der Bruttobetrag.

14

14 – Aktuelles Produkt
Ihr derzeit gültiger Tarif.

15

15 – Arbeitspreis
Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh). Deckt die verbrauchsabhängigen Kosten Ihres Tarifs. Der Grundpreis hingegen umfasst fixe Kosten wie Netzanschluss, Messung und Service.

16

16 – Gaspreisbestandteile
Der Rechnungsbetrag enthält anteilige Kosten, die wir direkt an Dritte weiterleiten, z. B. Energiesteuer, Netzentgelte, Abrechnungsentgelt, Messdienstleistungen und Konzessionsabgabe.

17

17 – Erdgassteuer
Verbrauchsteuer, die pro verbrauchter Kilowattstunde Erdgas erhoben wird, ähnlich der Stromsteuer.

18

18 – Konvertierungsumlage
Kosten für die Konvertierung von Erdgas werden auf alle Gaskund:innen umgelegt.

19

19 – Konzessionsabgabe
Entgelt, das wir an Stadt oder Gemeinde für die Nutzung öffentlichen Grunds zahlen (z. B. für Leitungen). Diese Kosten werden anteilig weitergegeben.

20

20 – RLM- / SLP-Bilanzierungsumlage
Dient zur Abdeckung von Kosten für Regel- und Ausgleichsenergie, die notwendig ist, um das Gasnetz stabil zu halten. Seit 1. Oktober 2021 wird diese Umlage auf alle Gaskund:innen verteilt.

21

21 – Gasspeicherumlage
Finanziert gesetzlich vorgeschriebene Gasreserven in Speichern. Sie stellt sicher, dass die Versorgung bei Lieferschwierigkeiten aufrechterhalten werden kann.

22

22 – CO₂-Preis
Abgabe auf den CO₂-Ausstoß. Sie verteuert fossile Energieträger wie Erdgas und wird vollständig an den Staat weitergeleitet.

Seite 3

1

1 – Kundennummer
Da Namen nicht eindeutig sind (z. B. mehrere „Christian Schmidt“), erhält jede Kundin und jeder Kunde eine einmalige Kundennummer zur eindeutigen Zuordnung

2

2 – Verbrauchsstelle
Die Adresse, an der Sie Gas oder Wasser nutzen und an der sich Ihr Zähler befindet.

3

3 – CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
Seit 1. Januar 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, wie die beim Verbrauch von Heizöl, Gas und Fernwärme entstehenden CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden. Die prozentuale Aufteilung hängt vom energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung ab. Besonders effizient beheizte und gedämmte Gebäude führen zu geringeren Anteilen für den Vermieter, weniger effiziente Gebäude zu höheren Anteilen. Die Spanne reicht von 0 % bis 95 %.

4

4 – CO₂-Kostenaufteilung (Vermieter/Mieter)
Auf Basis des Gesetzes kann der Vermieter oder ein Abrechnungsdienstleister die CO₂-Kosten jährlich berechnen und anteilig verteilen. Mieter mit Gasetagenheizungen müssen ihre Verbrauchswerte aktiv mitteilen, damit der Vermieter die Kosten korrekt zuordnen kann.

5

5 – Gaspreisbestandteile
Ihr Rechnungsbetrag enthält Kostenanteile, die wir nicht beeinflussen. Diese leiten wir direkt an Dritte weiter, z. B. Energiesteuer, Netzentgelte, Abrechnungsentgelt, Messdienstleistung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe.

6

6 – Energiesteuer
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer, ähnlich der Mehrwertsteuer. Sie wird auf Strom und Energieerzeugnisse erhoben, also sowohl auf fossile Energieträger als auch auf nachwachsende Energien.

7

7 – CO₂-Preis
Mit dem CO₂-Preis werden Emissionen verteuert, um klimafreundliches Verhalten zu fördern. Für Sie bedeutet das z. B. höhere Erdgaspreise. Der Stadtwerke berechnen den CO₂-Preis und leiten ihn vollständig an den Staat weiter. Eine Reduzierung Ihres Verbrauchs senkt diese Kosten.

8

8 – Konzessionsabgabe
Gebühr, die wir an die Stadt oder Gemeinde für die Nutzung öffentlichen Grundes zahlen (z. B. für Strom- und Gasleitungen). Diese Kosten werden anteilig an Sie weitergegeben.

9

9 – Gasspeicherumlage
Finanziert gesetzlich vorgeschriebene Gasreserven in Speichern. Sie stellt sicher, dass die Versorgung bei Lieferschwierigkeiten aufrechterhalten werden kann.

10

10 – Netzentgelte
Gebühren für die Nutzung der Strom- und Gasnetze, die wir als Versorger an den Netzbetreiber weiterleiten.

11

11 – Messstellenbetrieb
Kosten für den Betrieb und die Ablesung der Messeinrichtung. Die Einbaukosten haben wir vorfinanziert; über die Jahre zahlen Sie einen kleinen, anteiligen Betrag.

12

12 – Messdienstleistung
Kosten für das Ablesen und die Messung Ihres Zählerverbrauchs.

13

13 – Vertragslaufzeit
Zeitraum, in dem Ihr Vertrag gültig ist, bestimmt durch Beginn und Ende. Änderungen sind mindestens drei Monate vor Ende möglich, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch.

14

14 – Messlokations-ID
Kennzeichnet die Stelle, an der in Ihrem Haus der Zähler eingebaut ist. So kann Ihr Verbrauch eindeutig gemessen und abgerechnet werden.

15

15 – Wasserzähler
Registriert, wie viel Wasser im Haus verbraucht wurde. Grundlage für die Abrechnung nach einem Jahr.

16

16 – Zählerstandsdifferenz
Ihr aktueller Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Zählerstand des Vorjahres und dem aktuellen Zählerstand.

17

17 – Zählerstand
Zeigt die verbrauchte Energiemenge (Strom, Gas) oder Wassermenge an. „Alt“ markiert den Start, „neu“ das Ende des Abrechnungszeitraums.

18

18 – Gesamtverbrauch
Gesamte Energiemenge (Strom, Gas) oder Wassermenge (m³), die Sie im Abrechnungszeitraum genutzt haben. Ermittelt wird sie aus der Zählerstandsdifferenz.

19

19 – Arbeitspreis
Ihr Tarif besteht aus Arbeitspreis und Grundpreis. Der Arbeitspreis richtet sich nach Ihrem Verbrauch und wird pro m³ berechnet.

20

20 – Grundpreis
Enthält fixe Kosten wie Netzanschluss, Zähler und Service. Dieser Betrag ist unabhängig von Ihrem Verbrauch.

Seite 4

1

1 – Individueller Verbrauchsvergleich (Energie)
Das Diagramm zeigt Ihren Energieverbrauch im Vergleich zu Verbrauchsgruppen (1–5 Personenhaushalte) für den aktuellen Abrechnungszeitraum und das Vorjahr. Farblich gekennzeichnete Bereiche zeigen, ob Ihr Verbrauch niedrig, durchschnittlich oder hoch ist. Sondernutzungen wie Heizstrom oder Kochgas werden dabei nicht berücksichtigt.

Seite 5

Seite 6

Für Sie persönlich vor Ort: Unser KundenCenter in Leichlingen

Möchten Sie sich an- oder ummelden? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen

Montag und Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr

Weitere Fragen zur Rechnung

Wann erfolgt die Jahresabrechnung?

Das Ablesedatum richtet sich nach Ihrem Stadtteil oder Ort, nicht nach Ihrem Vertragsabschluss. Bei Umzug kann der Abrechnungszeitraum einmalig kürzer sein. Danach erhalten Sie die Rechnungen jährlich.

Meine Rechnung ist zu hoch. Kann ich den Betrag ändern?

Die Abrechnung basiert auf Zählerständen und dem ermittelten Verbrauch. Bitte unterstützen Sie uns bei der Zählerstandsermittlung, um Schätzungen zu vermeiden. Bei vermuteten Fehlern auf Ihrer Rechnung, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Anpassungen Ihres Abschlags sind im Kundenportal möglich.

Wo kann ich meine Rechnungen einsehen?

Im Kundenportal können Sie jederzeit alle Rechnungen zu Ihrem Vertrag einsehen. Nicht registrierte Kunden erhalten Rechnungen per Mail.

Warum verringert sich mein Abschlag nicht, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

Geringe Gutschriften führen in der Regel nicht zur Abschlagsanpassung. Bei größeren Differenzen können Sie den Abschlag selbst im Kundenportal ändern.

Warum beinhaltet mein Abschlagsplan weniger als 12 Monate?

Der Ablesetermin kann vor Ende des ersten Jahres anstehen, da er sich nach dem örtlichen Netzbetreiber richtet. Danach wird der Abschlag angepasst und ein neuer Plan erstellt.

Was hat es mit den Kosten für Kohlendioxid auf sich?

Das Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG) wurde im Dezember 2022 verabschiedet und ist seit Januar 2023 in Kraft. Die CO2-Kosten werden auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer CO2KostAufG-Seite.

Ich habe meine Rechnung nicht bezahlt. Was passiert jetzt?

Bei Zahlungsrückständen und ignorierten Mahnungen kann der Fall an unsere Rechtsabteilung übergeben und die Versorgung unterbrochen werden. Bitte kontaktieren Sie uns bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig.

Kann ich meine Nachzahlung in Raten bezahlen?

In der Regel sind Nachzahlungen in voller Höhe zu begleichen. Bei hohen Nachzahlungen finden wir gemeinsam eine Lösung. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.

Was bedeuten Guthaben und Nachzahlung auf meiner Rechnung?

Am Ende des Abrechnungszeitraums erhalten Sie bei niedrigerem Verbrauch ein Guthaben und bei höherem Verbrauch eine Nachzahlung.

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung von den Stadtwerken Leichlingen. Wo finde ich nähere Informationen?

Unsere detaillierte Rechnungserklärung hilft Ihnen, einen Überblick zu gewinnen. Bewegen Sie den Mauszeiger über die hervorgehobenen Bereiche für zusätzliche Informationen.

Ich habe die Rechnung/Ver­tragsbestätigung erhalten und möchte meinen Abschlag ändern. Was kann ich tun?

Bis zu dreimal pro Jahr können Sie Ihren Abschlag im Kundenportal anpassen.

Wie lauten die Hinweise und gesetzlichen Informationspflichten zur Rechnung?

  • Haftung bei Versorgungsunterbrechungen: Ansprüche können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung.
  • Vertragsregelungen: Haftung, Preisanpassung, Zahlweise und Weitergabe von Steuern richten sich nach Ihrem Vertrag. Sollten die Regelungen nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
  • Erdgaspreise und Steuern: Ab 01.01.2003 beträgt die Belastung 0,55 ct/kWh. Steuerbegünstigte Energieerzeugnisse dürfen nicht als Kraftstoff verwendet werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt.
  • Energieeffizienz: Informationen finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz, der Deutschen Energieagentur und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.
  • Service, Beschwerden und Streitbeilegung: Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Schlichtungsverfahren sind möglich bei der Schlichtungsstelle Energie und der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Kontaktdaten finden Sie oben.

Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht erhalten?

Die Umsetzung der Preisbremse führt zu Verzögerungen bei den Jahresabrechnungen. Wir bitten um Ihr Verständnis und versichern, dass Sie rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.

Hinweise und gesetzliche Informationspflichten

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, wenn diese auf eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses zurückzuführen sind. Die Kontaktdaten Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, Preisanpassung, Zahlweise und die Weitergabe von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen nicht mehr vorliegen, senden wir Ihnen diese gerne erneut zu. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice:

Stadtwerke Leichlingen GmbH
Im Bückerfeld 15
42799 Leichlingen
Tel.: 02175 977-0
Montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr
E-Mail: info@stadtwerke-leichlingen.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung gemäß Energiesteuergesetz beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Energieeffizienz

Wir verweisen auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de). Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (www.dena.de) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de).

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlungen verwalten

Bankverbindung ändern, SEPA-Mandat erteilen und mehr. So geht's!

Jetzt entdecken

Bei Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice

Stadtwerke Leichlingen GmbH
Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen


Tel.: 02175 977-0
Montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr


E-Mail: info@stadtwerke-leichlingen.de


Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung ist, dass vorher keine Lösung mit unserem Kundenservice gefunden wurde.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin


Telefon: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de


Für Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen steht die Universalschlichtungsstelle des Bundes zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein


Telefon: 07851 79579-40
Fax: 07851 79579-41
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de


Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Stellt Informationen über das geltende Recht und Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn


Telefon: 030 22480-500
Fax: 030 22480-323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de