Netzanschluss

Um Sie mit Erdgas oder Wasser versorgen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Netzanschluss für Gas und Wasser.

Gemäß der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes obliegt die Verantwortung für Herstellung und Betrieb der Gas- und Stromnetze - inklusive der Hausanschlüsse – dem jeweiligen Verteilungsnetzbetreiber. Im Netzgebiet der Stadtwerke Leichlingen ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH. Die Rheinische NETZGesellschaft mbH hat die Stadtwerke Leichlingen beauftragt, die mit dem Hausanschluss zusammenhängenden Dienstleistungen zu erbringen. Die Stadtwerke Leichlingen erbringen diese Dienstleistung im Namen und auf Rechnung der Rheinischen NETZGesellschaft mbH.

Unser Team vom Netzanschlussmanagement berät Sie, wenn Sie eine Immobilie an die öffentlichen Versorgungsnetze anschließen wollen.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Anmeldeformulare und Pläne ein Kostenangebot für die Netzanschlüsse.

Wir beraten und helfen Ihnen bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail:
netzanschluss@stadtwerke-leichlingen.de