Umzug: Erdgas ganz einfach ummelden
Sie ziehen um? Wir kommen mit!
Wenn Sie im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Leichlingen umziehen, können Sie Ihren Erdgasvertrag einfach mitnehmen. Hierfür brauchen wir von Ihnen nur ein paar Angaben. Mit wenigen Klicks können Sie in unserem OnlineService Ihren Vertrag ummelden.
Wollen Sie Ihren Vertrag mit ins neue Zuhause nehmen, benötigen wir von Ihnen folgende Daten für Ihren Umzug:
- Aus- und Einzugsdatum
- Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
- Zählerstand zur Schlüsselübergabe Ihres neuen und alten Zuhauses
- Neue Adresse
Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- oder Adressummeldung? Bitte kontaktieren Sie unsl.
Häufige Fragen zum Umzug
Sie können Ihren Vertrag innerhalb unseres Versorgungsgebiets für Erdgas, einfach mitnehmen. Für Sie ändert sich in der Regel nichts; wir versorgen Sie weiterhin zuverlässig an der neuen Adresse mit Erdgas. Wenn Sie unser Versorgungsgebiet verlassen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot eines unserer Partner. Wollen Sie zu einem ganz anderen Anbieter wechseln, können Sie mit Ihrem Auszug den Vertrag ggfs. kündigen; je nach Vertrag allerdings erst nach Ende der Mindestlaufzeit. Sprechen Sie uns an.
Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet bleiben, können Sie in den meisten Fällen ganz einfach Ihren Tarif mitnehmen. Es gibt aber Ausnahmen.
Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie Ihre neue Adresse und die Nummer Ihres Zählers kennen. Dieses Daten brauchen Sie für die Ummeldung im OnlineService. Sind Sie bereits eingezogen, müssen Sie sich spätestens sechs Wochen nach Einzug bei uns melden. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Ihren Tarif mitnehmen können. Melden Sie sich nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, kommen unter Umständen höhere Kosten auf Sie zu.
Wir brauchen die Nummer Ihres alten und neuen Zählers sowie die Adresse des alten und neuen Zuhauses. Mit diesen Daten können Sie uns dann einfach im OnlineService Ihren Umzug melden.
Haben Sie vergessen, bei Ein- und Auszug einen Blick auf den Zählerstand zu werfen, wenden Sie sich an Ihren neuen und alten Vermieter. Häufig notieren Vermieter bei Ein- und Auszug im Wohnungsübergabeprotokoll die aktuellen Zählerstände. Haben Sie das nicht gemacht, können Sie den Vermieter noch bitten, die neuen oder alten Mieter zu fragen, mit welchem Zählerstand Sie den Zähler an- oder abgemeldet haben. Melden Sie sich nicht rechtzeitig bei uns, ermitteln wir Ihren Zählerstand durch den Netzbetreiber. Ist das nicht möglich, schätzen wir Ihren Zählerstand bei Auszug.
Notieren Sie sich am Umzugstag Nummer und Stand aller Zähler, die zu Ihrer neuen und alten Wohnung gehören.
Ist die neue Wohnung beispielsweise größer oder leben künftig mehr Menschen zusammen, kann der Verbrauch schnell steigen. Wenn Sie sich verkleinern, sinkt der Verbrauch üblicherweise. Sie können Ihren Abschlag darum einfach in unserem OnlineService anpassen.
Sie zahlen nur das, was Sie verbraucht haben. Wenn sich Ihre Mietverträge aber überschneiden und Sie etwa beide Wohnungen heizen, müssen Sie auch die Heizkosten für beide Wohnungen tragen, solange der Mietvertrag auf Sie läuft.
Wenn Sie umziehen, können Sie uns Ihre neue Adresse einfach im OnlineService über den entsprechenden Reiter mitteilen.
Das geht leider nicht. Wollen Sie mit dem Umzug den Stromvertrag zum Beispiel auf Ihren Partner umschreiben, müssen Sie Ihren Vertrag bei uns kündigen und die andere Person muss einen neuen Vertrag abschließen.
Sehr gerne! Schauen Sie sich einfach in Ruhe unsere Tarife an. Besonders interessant ist unser ErdgasKonstant-Tarif. Am besten melden Sie sich bei uns, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens jedoch sechs Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.
Schön, dass Sie wieder zu uns kommen wollen! Schauen Sie sich gerne unsere Tarife an. Besonders interessant ist unser ErdgasKonstant-Tarif.
Sofern er einen eigenen Erdgasvertrag besitzt, sollten bei der Schlüsselübergabe gemeinsam mit dem ehemaligen Mieter auch den aktuellen Erdgaszählerstand notieren und ihn dem neuen Mieter bei Einzug mitteilen. So helfen Sie bei einem nahtlosen Mieterübergang.
Das bedauern wir sehr. Rufen Sie uns bitte unter der 02175 977-0an. Wir möchten, dass Sie bleiben und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr neues Zuhause.
Ist trotzdem nichts Passendes dabei, haben Sie bei einem Umzug eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, wenn die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist. Sie müssen uns also spätestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug informieren. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Schlussrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen.
Im Rahmen des Umzugs können Sie sich auch neue Tarife aussuchen, die zu Ihren Wünschen passen.
Am Umzugstag
Notieren Sie sich Zählernummer und -stand in Ihrem alten und neuen Zuhause.
Nach dem Umzug
Übermitteln Sie uns im OnlineService Ihre Zählerstände für Ihr altes Zuhause und wir erstellen Ihre Abrechnung.
Kontakt
Sie haben Fragen zu Ihrem Umzug?
Wir beantworten Sie gerne. Bitte kontaktieren Sie uns:
telefonisch unter: 02175 977-0
Montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr,
Samstags von 9:00 bis 20:00 Uhr
oder ganz einfach per E-Mail.