Achtung: Unser Partner, die BELKAW, warnt vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber
Derzeit erhalten viele Haushalte Schreiben privater Messstellenbetreiber. Diese wirken häufig offiziell oder amtlich und vermitteln den Eindruck, ein kurzfristiger Austausch des Stromzählers sei erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die BELKAW steht in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zu diesen Unternehmen. Bei den Schreiben handelt es sich um Werbeaktionen privater, Messstellenbetreiber und nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Leichlingen, der BELKAW oder des
Gesetzgebers.
Ihr Ansprechpartner rund um den Messstellenbetrieb
Im Versorgungsgebiet der SWL bzw. der BELKAW ist die RheinNetz GmbH (RNG) der grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser informiert Sie direkt über alle relevanten Themen rund um Ihren Stromzähler und den Messstellenbetrieb.
Haben Sie über die BELKAW einen Tarif abgeschlossen, für den ein Zähler mit erweiterten technischen Funktionen erforderlich ist, informiert die BELKAW Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Wann ist ein Smart Meter verpflichtend?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise:
- bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die seit dem
01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
- bei Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kW, beispielsweise Photovoltaikanlagen
Für viele Haushalte besteht aktuell keine Verpflichtung zum Wechsel auf ein intelligentes Messsystem.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Bitte prüfen Sie entsprechende Angebote sorgfältig und schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder aufgrund vermeintlicher Fristen, Sonderaktionen oder Förderversprechen ab. Die Entgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich geregelt.
Sie haben Fragen?
Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, wenden Sie sich gerne an den Kundenservice der BELKAW unter 02202 2855800. Der berät Sie persönlich und informiert Sie transparent über alle Schritte rund um Ihren Stromzähler und den Messstellenbetrieb.